Midijob 2025. In diesem unterliegen die arbeitsentgelte der beitragspflicht in allen. Die geringfügigkeitsgrenze für geringfügige beschäftigungsverhältnisse (minijobs oder aushilfsjobs) steigt ab 2024 von 520 € auf 538 € monatlich und ab 2025 auf 556 € monatlich.
Ein midijob ist ein arbeitsverhältnis mit einem monatlichen verdienst von 538 bis 2.000 euro. Midijobs sind beschäftigungsverhältnisse im übergangsbereich, die voll sozialversicherungspflichtig sind.