Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2025. Im gegensatz zur bemessungsgrenze für die krankenversicherung. Ab dem jahr 2025 wird es für das gesamte bundesgebiet für die allgemeine und die knappschaftliche rentenversicherung jeweils nur noch eine einheitliche.
Im kalenderjahr 2025 beträgt die beitragsbemessungsgrenze in. Die regelungen sind im gesetz über den abschluss der rentenüberleitung.